Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgäuer Bildungswerk Ralph Denzinger (Allgäuer Bildungswerk)

1. Allgemeines
  • Diese allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Schulungen des Allgäuer Bildungswerk
  • Rechtsgeschäftliche Erklärungen bedürfen, soweit sich aus diesen ABG nichts anderes ergibt, der Schriftform.
2. Zustandekommen des Vertrages
  • Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers oder mehrerer Teilnehmer beim Allgäuer Bildungswerk zustande, ohne das es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch das Allgäuer Bildungswerk bedarf. Eine Anmeldung ist spätestens erfolgt, sobald sich der Kursteilnehmer mit dem Willen einen Kurs zu besuchen am Kursort eingefunden hat.
  • Der Vertrag begründet nur Rechte und Pflichten zwischen dem Allgäuer Bildungswerk als Veranstalter und dem Anmelder (Vertragspartner). Die Anmeldung kann auch im Auftrag für Dritte vorgenommen werden.
  • Die AGB sind Bestandteil dieses Vertrages.
3. Entgelt
  • Das Veranstaltungsentgelt ist dem Kursteilnehmer bekannt, oder kann beim Kursleiter erfragt werden.
  • Das Entgelt kann nicht kurzfristig erhöht werden, es sei denn es wurden mit dem Kursteilnehmer kurzfristige Absprachen mit dessen Einwilligung getroffen (z.B. wenn ein Individualkurs gebucht wurde und die Anzahl der vorher genannten Teilnehmer abweicht).
  • Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Dies bedeutet, dass ein verhaltensbedingt des Kurses verwiesener Teilnehmer ebenfalls zur Zahlung verpflichtet ist.
  • Für Schulungen nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften entsteht eine Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers dann, wenn der Kurs verbindlich gebucht und nicht binnen 14-tägiger Frist schriftlich abgesagt wurde oder die Mindestteilnehmerzahl von 10 Kursteilnehmern bei Inhouse-Veranstaltungen nicht erreicht wurde. Die Höhe des zu zahlenden Betrages richtet sich nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften. Hierbei wird der pro Teilnehmer zu bezahlende Betrag mit der zu zahlenden Teilnehmeranzahl multipliziert und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Sollte ein Kurs fristgerecht gekündigt werden, entstehen keinerlei Kosten. Bei Kündigungen binnen einer Woche vor Kursbeginn entsteht ein Vergütungsanspruch des Allgäuer Bildungswerk in Höhe von 50% des Gesamthonorars. Bei sehr kurzfristigen Kursabsagen oder Kursausfällen, welche dem Allgäuer Bildungswerk nicht innerhalb mindestens einer Woche vor Kursbeginn schriftlich mitgeteilt wurden besteht ein Ausfallhonoraranspruch in Höhe von 70% des von den Berufsgenossenschaften vereinbarten Honorars.
4. Teilnahmebescheinigungen
  • Jeder Teilnehmer erhält nach Beendigung der Schulung unter folgenden Voraussetzungen eine Teilnahmebescheinigung:
  • Der Teilnehmer hat den gesamten Zeitraum der Ausbildung besucht.
  • Der Teilnehmer hat den Inhalt der Ausbildung zumindest in erheblicher Form begriffen.
  • Der Teilnehmer hat an den praktischen Ãœbungen (soweit ihm zumutbar) auf Anweisung des Lehrgangsleiters mitgewirkt.

Hiervon ausgenommen sind Teilnehmer, welche kostenfrei am Kurs teilnehmen oder Teilnehmer mit denen eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Die ausgestellte Bescheinigung ist unverzüglich vom Kursteilnehmer auf Richtigkeit zu überprüfen. Eine Haftung für Rechtschreibfehler, inhaltliche Fehler oder Verwechslungen ist ausgeschlossen.

  • Für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist eine Aufwandspauschale von 5,- Euro zu bezahlen.
  • Wird die Bescheinigung während eines stattfindenden Kurses persönlich abgeholt, so entfällt diese Gebühr.
5. Rücktritt und Kündigung durch das Allgäuer Bildungswerk
  • Die Seminare können in der Regel nur stattfinden, wenn sie die im Einzelfall festgelegte Mindestteilnehmeranzahl erreicht haben. Wird diese Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht, kann vom Vertrag zurückgetreten werden.
  • Das Allgäuer Bildungswerk kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn ein Seminar aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (bspw. Ausfall eines Dozenten) nicht stattfinden kann. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen das Allgäuer Bildungswerk sind ausgeschlossen.
  • Das Allgäuer Bildungswerk kann bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
  1. Gemeinschaftswidriges Verhalten im Seminar, trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Seminarleitung, insbesondere Störung des Seminarbetriebs durch Geräuschbelästigung oder durch unangebrachtes Verhalten (z.B. fortwährende Handynutzung, schlafen oder ähnliches).
  2. Bei Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Seminarleitung, deren Gehilfen oder gegenüber anderen Teilnehmern kann die Kündigung ohne vorherige Androhung erfolgen.
  3. Verstöße gegen die jeweilig geltende Hausordnung.
6. Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner
  • Der Vertragspartner kann durch die schriftliche Erklärung den Vertrag kündigen. Die Erklärung muss spätestens 7 Tage vor Beginn des Seminars beim Allgäuer Bildungswerk eingegangen sein. Bereits bezahltes Entgelt wird zurückerstattet. Bei späterer Kündigung erfolgt keine Erstattung des Entgeltes.
  • Kündigungen gegenüber der Seminarleitung vor Ort sind unwirksam. Fernbleiben gilt nicht als Kündigung. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
7. Durchführung von unterbelegten Seminaren

In Absprache mit dem Vertragspartner können Seminare, die die jeweiligen Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkten dann durchführen, wenn ein entsprechender Gebührenaufschlag gezahlt wird.

8. Organisatorische Änderungen
  • Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Seminar durch eine bestimmte Seminarleitung durchgeführt wird.
  • Das Allgäuer Bildungswerk kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
9. Haftung
  • Das Allgäuer Bildungswerk haftet für die gewissenhafte Vorbereitung des Seminars, Auswahl und Kontrolle der Seminarleitung sowie für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Programm. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Haftungsansprüche sind auf die Höhe des jeweiligen Kursentgeltes beschränkt.
  • Das Allgäuer Bildungswerk übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Seminarteilnehmern oder dem Vertragspartner ergeben.
10. Datenschutz

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen.

Die Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekannt werdender Daten anderer Teilnehmender zu unterlassen.

Eine Weitergabe Ihrer Daten an die Berufsgenossenschaft bzw. dem Auftraggeber der Schulung (z.B. Ihrem Arbeitgeber) findet statt. Sollten Sie dies nicht wünschen ist dies dem Veranstalter mitzuteilen.

11. Vertrauliche Informationen
  1. a) Seminar begleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen et cetera, unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Seminarteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  2. b) Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich Kempten im Allgäu.

13. Schlussbestimmungen

Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Allgäuer Bildungswerk und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.